Grundordnung für Ortsbezogene Resilienz- und Vorsorgeinitiativen
1. Zweck und Selbstverständnis
-Die Initiative dient dem Aufbau, der Pflege und der Weiterentwicklung lokaler sozialer Resilienzstrukturen, die Gemeinschaften befähigen, auf Unsicherheit, Krisen und strukturelle Veränderungen gemeinschaftlich, lernfähig und nicht-alarmistisch zu reagieren.
-Ziel ist nicht die Umsetzung vorgegebener Lösungen, sondern die Stärkung sozialer Beziehungen, lokaler Kompetenzen und kollektiver Handlungsfähigkeit im Hinblick auf grundlegende menschliche Bedürfnisse.
-Die Initiative versteht sich als zivilgesellschaftliche Vorsorgeform, die formale Institutionen ergänzt, jedoch weder ersetzt noch mit diesen konkurriert.
2. Ortsbezug
-Jede Initiative ist an einen konkreten Ort oder eine überschaubare Region gebunden.
-Inhaltliche Schwerpunkte ergeben sich ausschließlich aus den geografischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Gegebenheiten des jeweiligen Ortes.
3. Offenheit und Teilnahme
-Die Initiative ist offen für alle Menschen, die am jeweiligen Ort leben oder sich ihm verbunden fühlen.
-Die Teilnahme ist freiwillig, unverbindlich und nicht an eine formale Mitgliedschaft geknüpft.
-Ausschlüsse erfolgen nicht aufgrund von Herkunft, Weltanschauung, politischer Haltung oder sozialem Status, solange das gemeinsame Ethos/Leitsatz respektiert wird.
4. Thematische Breite und Grundfelder
Die Initiative orientiert sich an den folgenden grundlegenden Lebensfeldern:
- Wohnen und Schutz
- Energie und Wärme
- Wasser
- Ernährung
- Gesundheit und Fürsorge
- Gemeinschaft, Kinder und sozialer Zusammenhalt
Diese Felder dienen als Orientierungsrahmen, nicht als Verpflichtung zur Bearbeitung. Thematische Vertiefungen erfolgen situativ und zeitlich begrenzt.
5. Selbstorganisation und Rollenverständnis
-Die Initiative organisiert sich selbstverwaltet und dezentral.
-Koordinierende oder moderierende Rollen sind zeitlich begrenzt, rotierend und funktional, nicht hierarchisch.
-Keine Person oder Gruppe besitzt dauerhafte Entscheidungs- oder Deutungshoheit. Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen gelten als gemeinschaftliche Ressource, nicht als Machtmittel.
6. Moderation und Koordination
-Moderation und Koordination dienen der Sicherung von Gesprächsqualität, Transparenz und Zusammenarbeit. Sie werden von dafür geeigneten Personen übernommen, deren Rolle auf die Gestaltung des Prozesses beschränkt ist und keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis umfasst. Die Übernahme dieser Aufgaben erfolgt auf Grundlage von Kompetenz und einem klar benannten, zeitlich begrenzten Mandat.
-Moderation und Koordination sind rechenschaftspflichtig gegenüber der Gruppe und unterliegen regelmäßiger Reflexion und Rückmeldung. Ziel ist es, stabile, faire und lernfähige Arbeitsprozesse zu ermöglichen.
7. Entscheidungsfindung
Entscheidungen erfolgen bevorzugt im Konsens oder durch möglichst breite Zustimmung. Wo Konsens nicht erreichbar ist, werden Entscheidungen wenn nötig per Abstimmung entschieden, vertagt, oder in Teilgruppen weiterbearbeitet.
8. Fähigkeiten und Ressourcen
Die Initiative fördert die Sichtbarmachung lokaler Fähigkeiten, Kenntnisse und Ressourcen. Fähigkeitsdatenbänke oder Register dienen dabei der gegenseitigen Kenntnis, nicht der Verpflichtung oder Ökonomisierung. Die Beteiligung an solchen Formaten ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
9. Verhältnis zu anderen Initiativen und Institutionen
Die Initiative sucht Kooperation mit Nachbarorten, lokalen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen, sofern dies der lokalen Resilienz dient. Die Vernetzung zwischen Orten erfolgt dabei horizontal, ohne zentrale Steuerung.
10. Umgang mit Krisen
In Krisensituationen aktiviert die Initiative bestehende Beziehungen, Kommunikationswege und Unterstützungsformen. Ziel dabei ist Stabilisierung, Fürsorge und Orientierung der Situation vor Ort.
11 Machtbegrenzung und Schutz vor Hierarchisierung
-Dauerhafte Führungsstrukturen, formale Ämter oder exklusive Entscheidungszirkel sind mit dieser Grundordnung unvereinbar. Transparenz, Rotationsprinzipien und geteilte Verantwortung dienen der Prävention informeller Machtkonzentration. (Siehe die Rubrik Moderation dieser Initiative).
-Die konstruktive Kritik an Strukturen oder Prozessen der Initiative wird den Möglichkeiten entsprechend als notwendiger Bestandteil kollektiver Lernfähigkeit verstanden.
12. Anpassungsfähigkeit und Weiterentwicklung
-Diese Grundordnung ist kein starres Regelwerk, sondern ein sich entwickelnder Rahmen, in dem gemeinsames planen und lebendiger Austausch möglich werden kann.
-Lokale Anpassungen sind zulässig, sofern die Grundprinzipien von Offenheit, Dezentralität und Nicht-Hierarchie gewahrt bleiben. Änderungen erfolgen gemeinschaftlich und transparent.
Abschließende Bemerkung
Die Initiative gründet auf der Haltung, dass gesellschaftliche Resilienz aus Beziehung, Vertrauen und gemeinsamer Verantwortung erwächst und nicht aus Kontrolle, Abschottung oder technischer Optimierung. Diese Grundordnung ist bewusst schlank, übertragbar und kulturell offen gehalten. Sie soll Orientierung geben und gemeinschaftliches Handeln ermöglichen. Ihre Stärke liegt darin, dass sie Identität ohne Institutionalisierung schafft – und damit genau jene soziale Elastizität fördert, die in Krisenzeiten tragfähig wird.
